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Herzlichen Dank

für Ihre Buchung der NEXT BUTLER Angebotsbewertung / Angebotsprüfung

Situation

Sie möchten einen Förderantrag stellen und müssen Angebote zu dem Antrag einreichen.

Sie haben bereits Angebote vorliegen oder erhalten diese in den nächsten Tagen.

Sie möchten sicher sein, dass die Angebote von der Förderstelle akzeptiert werden und nicht wegen formalen Fehlern oder missverständlichen Bezeichnungen abgelehnt werden.

Ihnen ist wichtig, dass klar ist, ob und was Sie von den Angeboten bezuschusst bekommen, bevor Sie Wochen später Rückfragen zu den Angeboten erhalten und mit viel Aufwand neue Angebote mit Ihren Dienstleistern erstellen müssen.

Herausforderungen:

Bei der Antragsprüfung werden die Angebote Ihrer Lösungspartner im Kontext zu Ihren Angaben im Antrag und ggfs. dem Digitalisierungsplan / Vorhabensbeschreibung geprüft.

Der Grad zwischen förderfähigen Angeboten und nicht förderfähigen Angeboten ist oft sehr schmal.

In den Positiv- und Negativ-Listen verbirgt sich aus Erfahrung immer ein gewisser Interpretationsspielraus – mal zu, mal gegen Ihre Gunsten.

Da jeder Lösungspartner / Dienstleister seine eigene Art der Angebotserstellung hat, welche auf die Interpretation der Förderziele und der Positiv- u. Negativ-Listen trifft, kann es Fatal sein, die Angebote ohne vorherige Einschätzung einzureichen.

Im Zweifel gibt es dann keine zweite Chance einen Antrag zu stellen.

Im Zweifel würde dann unterstellt, dass Sie ein anderes Angebot hätten erstellen lassen, welches im Inhalt förderbar wäre, aber den Verdacht zulässt, dass es in der Umsetzung nicht der Realität entspricht.

Es ist einfach ärgerlich, wenn auf Grund ungünstiger Angebote der Aufwand umsonst war und sich nicht auszahlt.

Darüber hinaus werden häufig Unschärfen und tangierende Projekte von den Lösungspartnern und Lieferanten auf Grund fehlender Erfahrung mit Fördermitteln in den Angeboten nicht mitberücksichtigt.

Das führt in der Praxis dazu, dass Ihre Förderzusage geringer bemessen ist als Ihr tatsächlicher Bedarf.

Dementsprechend bedeutet ein unvollständiges und ungünstig gestelltes Angebot im Zweifel weniger Zuschuss, als Ihnen tatsächlich zugestanden hätte.

Das nur wegen einer ungünstigen Angebotsstellung.

Die Lösung:

NEXT BUTLER prüft für sie die Angebote, bevor Sie diese im Antrag einreichen.

Blickwinkel, die bei der Prüfung berücksichtigt werden:

  • Vollständigkeit – Sind alle in der Praxis relevanten Aspekte berücksichtigt?
  • Unschärfen im Bereich der Kostenschätzung (z.B. wird „nach tatsächlichem Aufwand“ berechnet)
  • Formale Anforderungen an das Angebot für das jeweiligen Förderprogramm (Angebotsdatum, Inhalte, Beschreibung)
  • Förderbarkeit
  • Den Kontext / Zusammenhang mit den Förderzielen und Förderbedingungen
  • Abgleich mit Ihrer Vorhabensbeschreibung im Antrag
  • Verständlichkeit für einen neutralen Dritten (Förderstelle)
  • Ungünstige Formulierungen oder Darstellungen im Angebot
  • Realisierbarkeit

Ziel: Ziel ist es, dass die Angebote optimal zu Ihrem Antrag passen, der Prüfung der Förderstelle standhalten und Ihnen das maximale Potential bzw. den maximalen Gestaltungsspielraum nach der Förderzusage gewährleisten.

Sie wissen nach der Prüfung / genau, welche Anpassungen sinnvoll sind und welche Angebote in welcher Form ggfs. noch nötig sind.

Das Resultat:

Sie sind sicher, dass Sie und Ihre Lösungspartner bei den Angeboten für den Förderantrag die unnötigen Fehler vermeiden, die zu Kürzungen, zur Ablehnung oder aufwändigen Stellungnahmen führen.

Sie profitieren von der Erfahrung aus 17 Jahren Digitalisierungsprojekte, 12 Jahren Sachverständigenerfahrung und über 500 Förderanträge pro Jahr.

Ihre Angebote werden mit dem Ziel der Förderbarkeit und der Kalkulierbarkeit sorgfältig geprüft und bewertet. So erhalten Sie zusätzlich einen neutralen Blick auf Realisierbarkeit, Kalkulierbarkeit und Verhältnismäßigkeit.

Förderung hin oder her. Am Ende ist für Sie wichtig, dass Ihre Investition Wirkung erzielt und vom Kosten /Nutzen für Sie im Verhältnis steht.

Leistung:

  • Prüfung und Einschätzung, der per E-Mail zugesendeten Angebote
    • Vollständigkeit (Sind alle in der Praxis relevanten Aspekte berücksichtigt?)
    • Unschärfen im Bereich der Kostenschätzung (z.B. wird „nach tatsächlichem Aufwand“ berechnet)
    • Formale Anforderungen an das Angebot für das jeweiligen Förderprogramm (Angebotsdatum, Inhalte, Beschreibung)
    • Förderbarkeit
    • Den Kontext / Zusammenhang mit den Förderzielen und Förderbedingungen
    • Abgleich mit Ihrer Vorhabensbeschreibung im Antrag
    • Verständlichkeit für einen neutralen Dritten (Förderstelle)
    • Ungünstige Formulierungen oder Darstellungen im Angebot
    • Realisierbarkeit

 

  • Sichtung der Maßnahmenbeschreibung bzw. des Digitalisierungsplans des Antrages im Kontext zu den Angeboten
  • Stellungnahme, Tipps, Empfehlungen, Best Practice und Beispiele via Video oder Online-Meeting

Bonus:

  • Erklärung an konkreten Beispielangeboten
  • Aufzeichnung von Online-Meetings

 

Voraussetzung / Rahmenbedingungen:

  • Beauftragung und Zusendung der Angebote mindestens 3 Werktage vor Fristablauf
  • Maximal 3 Belege bis 25.000 €
  • Maximal 5 Belege bis 50.000 €
  • Maximal 10 Belege bis 100.000 €

 

*Wenn Sie sich grundsätzlich dazu entschieden haben, eine Förderung zu beantragen, dann unterstützt NEXT BUTLER Sie dabei im Rahmen der Beauftragung.
Sie profitieren von der jahrelangen Erfahrung unserer Fördermittel-Experten und vermeiden unnötige Fehler, die zur Ablehnung des Förderanliegens führen, Ihnen viel Zeit kosten oder z.B. unwissentlich mit einem Bein im „Subventionsbetrug“ stehen.
Die Erfahrung hat bisher dazu geführt, dass kein Antrag abgelehnt wurde.
Eine Garantie für die Bewilligung des Antrags kann dennoch nicht geben werden. Es liegt nicht in unserem Einflussbereich, ob der Antrag genehmigt wird, wie sich Regeln und Ziele der Förderprogramme ändern und wie lange die Bearbeitungszeit der Förderstelle ist.
Es kann während der Bearbeitung zu Rückfragen und erforderliche Stellungnahmen durch die Förderstelle kommen.
Wir weisen darauf hin, dass dies nichts mit der Qualität der Abwicklung zu tun hat, sondern Bestandteil des Beantragungsprozesses und der Qualitätssicherung der Förderstelle ist.
Für die Verfügbarkeit von Fördermitteln bzw. Haushaltsgeldern und deren Auszahlung wird keine Haftung übernommen.
Die Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgt durch Digistore24.