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Von: Sebastian Krampe, zertifizierter Fördermittelexperte der NEXT BUTLER GmbH

Neben den vom Bund initiierten Fördermittelprogrammen gibt es bundeslandspezifische und heute soll es um die sächsischen Fördermittelprogramme für Digitalisierung gehen, von denen es gleich eine ganze Reihe gibt:

  1. Betriebsberatung/Coaching
  2. E-Business
  3. Verbesserung des Informationssicherheitsniveaus im Unternehmen
  4. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung für KMU
  5. GRW-Förderung
  6. Technologieförderung
  7. Weiterbildungsförderung (Weiterbildungscheck)

Eine Übersicht und vertiefende Informationen finden Sie auf der Website des Projektträgers Sächsische Aufbaubank (SAB). Im heutigen Beitrag soll es im Wesentlichen um das Fördermittelprogramm „E-Business“ gehen, da es unserer Erfahrung nach für sehr viele Digitalisierungsvorhaben kleinerer und mittlerer Unternehmen genutzt werden kann.

Das „E-Business“-Fördermittelprogramm in Sachsen

„Mit dem Programm ‚E-Business‘ werden Unternehmen bei der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt. Dadurch können sie neue Absatzmöglichkeiten erschließen, unternehmensinterne Prozesse optimieren, aber auch Geschäftsprozesse mit Kunden und Lieferanten gerade vor dem Hintergrund einer voranschreitenden Digitalisierung abbilden.“

Wer wird gefördert?

„Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Dazu zählen das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer. Unternehmen, die Finanz-, Assekuranz- sowie Vermittlungsdienstleistungen anbieten, können nicht gefördert werden. Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, die für das konkrete Projekt selbst als IT-Dienstleister in Betracht kommen. “

Was wird gefördert?

  • „Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten
  • technische Realisierung
  • Erwerb von Software und für deren Nutzung notwendige Hardware
  • Einführung der entwickelten Lösungen, inkl. Schulungen

Keine Unterstützung erhalten Projekte, die der Einführung allgemein üblicher Standards oder Basislösungen mit niedriger E-Business-Reife dienen.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

  • Beratungsleistungen, Planung, Konzipierung und Vorbereitung (bis zu 5 Tagewerke, höchstens 900 EUR/Tag)
  • Fremdleistungen bei der technischen Realisierung
  • den Neuerwerb projektspezifischer Soft- und Hardware
  • Fremdleistungen bei der Einführung in die betriebliche Praxis (z. B. Schulungen), höchstens bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Standardsoftware, isolierte Internetpräsentationen, Betriebskosten, Leasing-, Lizenz- und vergleichbare Modelle sowie physische und bauliche Maßnahmen.“

Wie wird gefördert?

Es handelt sich bei dieser Förderung um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen kann, höchstens jedoch 50.000 EUR. Innerhalb von 3 Jahren kann diese Förderung nur einmal gewährt werden. Die Projekte sollten nicht länger als 12 Monate dauern. Falls Ihr Unternehmen für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt, können Sie 10% Extrabonus erhalten. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

(Quelle aller Zitate und Informationen: Website der SAB)

Unsere Einschätzung:

Das „E-Business“-Programm der SAB ist ein besonders interessantes Fördermittel, da es von der Förderhöhe (bis zu 50.000 €!) her für viele Projekte passt, die sonst erstmal liegen bleiben würden und mit bis zu 50% einen wesentlichen Teil der Kosten zurückerstattet.

Zuwendungsfähig sind sowohl die aufwändige Konzeption als auch die technische Realisierung (z.B. Programmierung) und die dafür nötige Soft- und Hardware. Damit ist es eines der wenigen Programme, mit dem auch Hardware gefördert wird. Bitte beachten Sie aber die Formulierung „…die dafür nötige Hardware“.

Einige Beispiele aus der Praxis, in denen wir für unsere Kunden in Sachsen über das Programm „E-Business“ Fördermittel beschaffen konnten:

  • Einführung von ERP-Software
  • Entwicklung und Einführung eines Online-Shops
  • Komplette Einführung digitaler Geschäftsprozesse

Was sind die wichtigsten Erkenntnisse/Tipps?

  1. Im Unterschied zu den bundestypischen Fördermitteln kann E-Business durch Sie als Unternehmer selbst beantragt werden. Nicht selten treffen wir in der Praxis, vor allem bei Unternehmen, die schon das eine oder andere Fördermittelprogramm ausprobiert haben, auf die Einstellung: „Ich muss dem Fördermittelberater ja eh alles erzählen, da kann ich es auch gleich selber machen“.  Jedoch haben wir noch nicht erlebt, das diese Einstellung auch zum Erfolg führte. Denn als ‚Befangener‘ im Unternehmen haben Sie im Vorfeld meist nur einen groben Überblick. Im konkreten Fall jedoch kommt es immer auf Details an. Bestimmte Aspekte nicht zu berücksichtigen oder Fehler dabei zu machen, führt nicht selten zur Ablehnung des Fördermittelantrags. Ein häufig anzutreffender Fehler ist darüber hinaus, dass sich Unternehmer viele Einzelangebote einholen, die Angebotssummen addieren und dann meinen, das diese Summe das zu beantragende Fördervolumen ergibt. Leider vergessen sie dabei viel zu oft, dass es vieler weiterer Leistungen bedarf, um alles zu einem stimmigen Gesamtprojekt werden zu lassen. Das merken sie aber oft erst dann, wenn die Aufträge bereits vergeben sind. Doch dann ist es zu spät und die Chance verpasst, auch diese Leistungen mit fördern zu lassen. Deshalb unsere Empfehlung: Planen Sie Ihr Digitalisierungsprojekt immer mit einem Fördermittelexperten und beziehen sie ihn so früh wie möglich mit ein, um den Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren, alle Details zu beachten und strukturellen oder formale Fehler von Anfang an zu vermeiden.
  2. Mit „E-Business“ können Sie größere Projekte (Zuschuss: 50%, bis max. 50.000 €) fördern lassen. Häufig fehlt in der Praxis ein kompetenter wie erfahrener Projektleiter, der Projekte dieser Art steuern kann, der die Prozesse definiert, abnahmefähige Meilensteine festlegt und alle Beteiligten steuert. Unsere Empfehlung: Bestimmen Sie immer einen externen Projektleiter, entweder vom Systemhaus, vom Softwarelieferanten oder gleich von einem Fördermittelexperten, der sich mit Digitalisierungsvorhaben auskennt und die Kompetenz und Erfahrung mitbringt. Wenn Sie intern jemanden wählen, dann achten Sie bitte darauf, das er dieser Aufgabe wirklich gewachsen ist und die für die Projektsteuerung nötige Zeit erhält, denn nebenbei ist diese Aufgabe nicht zu erfüllen. „Er macht was mit IT“ reicht als Kompetenz dazu sicher nicht aus!
  3. Je größer ein Projektvorhaben, je größer sind im Regelfall auch die Unschärfen in der Planung. Die SAB fördert deshalb mit seinem Fördermittelprogramm „Betriebsberatung/Coaching“ auch die Beratung für die in Digitalisierungsprojekten typischen Phasen „Sondierung“ und „Ist-Stand-Erfassung“.  Die Ergebnisse daraus sind dann die Grundlage für die Umsetzung, die mit dem „E-Business“-Programm gefördert wird. Unsere Empfehlung: Investieren Sie in eine gründliche Betriebsberatung, denn Sie bildet das Fundament Ihres Digialisierungsprojektes.
  4. Die Rolle des Projektleiters macht vom Aufwand her ca. 10-15% vom Gesamtvorhaben aus. Unsere Empfehlung: Planen Sie das bitte immer mit ein, um unliebsame Überraschungen und Budgetüberschreitungen zu vermeiden.
  5. Gehen Sie immer davon aus, das es Unschärfen und nicht vorhersehbare Problemgrößen in Höhe von 30-40% des Gesamtvorhabens gibt. Unsere Empfehlung: Planen Sie auch diese fest mit ein.

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Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich gerne an: 02922 889 41 02

Herzlichst
Ihr Sebastian Krampe

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