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Von: Sebastian Krampe, zertifizierter Fördermittelexperte der NEXT BUTLER GmbH

Heute möchte ich Ihnen die wichtigsten bundesweiten Förderprogramme vorstellen, die wir am häufigsten für die Digitalisierungsvorhaben unserer Kunden nutzen. Die wichtigsten sind die vom Bund getragenen Programme GoDigital und die BAFA-Förderung unternehmerischen Know-hows. Damit Sie einen schnellen Überblick erhalten, habe ich Ihnen die wichtigsten Aussagen aus den Programmen zusammengefasst.

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GoDigital

„Sie möchten Bürokratie in Ihrem Unternehmen abbauen und somit viel Zeit und Kosten sparen? Betriebswirt-schaftliche Abläufe, das Personalmanagement und den Einkauf vereinfachen? Abstimmungsprozesse verkürzen und Kapazitätsengpässe vermeiden? Dann sind Sie bei go-digital richtig!
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe bei der Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen zur Digitalisierung. Vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen stehen Ihnen dabei zur Seite.“

Was wird gefördert?

Aus meiner Sicht ist es so wichtig, weil es so umfassend und nahezu für jedes Digitalisierungsvorhaben anwendbar ist.

  • Modul 1:
    • Digitalisierte Geschäftsprozesse , z.B. Home Office einrichten; Einführung von E-Business-Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse, z.B. Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, Bezahlsysteme.
    • Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.
  • Modul 2:
    • Digitale Markterschließung, Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz (mit Web-Shop, Social-Media-Tools, Content-Marketing).
    • Ziel: Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings und Umsetzung der empfohlenen Leistungen.
  • Modul 3:
    • IT-Sicherheit (Pflichtmodul), Risiko- und Sicherheitsanalyse bestehender/geplanter IKT-Infrastruktur, Initiierung/Optimierung betrieblicher IT-Sicherheitsmanagementsysteme.
    • Ziel: Vermeidung von Schäden/Minimierung der Risiken durch Cyberkriminalität

Wer kann es beantragen?

  • „Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung“

Wie groß ist die max. Fördersumme?

„Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.“

Wie groß ist der Förderanteil?

„Gefördert werden 50 Prozent Ihrer Ausgaben für die Beratungsleistung und für die Umsetzung empfohlener Maßnahmen.“

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, das Modul 3 ein Pflichtmodul ist. Weil IT-Sicherheit auch in den anderen beiden Modulen wichtig ist, muß Modul 3 mit mindestens 2 Beratertagen berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie ebenso, das das Beratungsunternehmen für eine Autorisierung bestimmte Kriterien erfüllen muß:

  • „Fachliche Expertise
  • Wirtschaftliche Stabilität
  • Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
  • Bezug zu kleinbetrieblichen Beratungsklientel
  • Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Erfüllung und Gewährleistung der Qualitätsstandards“

(Quelle und weiterführende Informationen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/foerderprogramm-go-digital.html)

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BAFA-Förderung unternehmerischen Know-hows

„Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Was wird gefördert?

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

  • Allgemeine Beratungen: zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  • Spezielle Beratungen: Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
    • von Frauen geführt werden.
    • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
    • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
    • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
    • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
    • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
    • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
    • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
    • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.

Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.

Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.

Nicht gefördert werden Beratungen, die

  • ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden.
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
  • den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben.
  • ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.“

Wer kann es beantragen?

  • „Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.
  • Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an

    • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
    • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
    • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

    Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
    Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.

    Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

    Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:

    • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
    • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
    • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
    • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

    Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z. B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.“

Wie groß ist die max. Fördersumme und der max. Förderanteil?

  • Junge Unternehmen, nicht länger als 2 Jahre am Markt, Bemessungsgrundlage: 4.000 EUR, bis zu 80% Förderanteil, abhängig vom Bundesland, Fördersumme von bis zu 3.200 EUR
  • Bestandsunternehmen, ab dem dritten Jahr nach Gründung, Bemessungsgrundlage: 3.000 EUR, bis zu 80% Förderanteil, abhängig vom Bundesland, Fördersumme von bis zu 2.400 EUR
  • Unternehmen in Schwierigkeiten, Bemessungsgrundlage: 3.000 EUR, bis zu 90% Förderanteil, Fördersumme von bis zu 2.700 EUR
  • Genauere Angaben zu den max. Fördersummen finden Sie hier.

Wichtige Hinweise

  • Ausführliche Erläuterungen, Benutzerleitfäden, Kurzanleitungen, Merkblätter finden sie hier.

(Quelle und weiterführende Informationen: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html)

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Was sind die wichtigsten Erkenntnisse/Tipps?

  • Tipp 1: Unserer Erfahrung nach gibt es in jedem Unternehmen im Laufe eines Jahres Projektanliegen in der Digitalisierung, die förderfähig sind.
  • Tipp 2: Lassen Sie sich von obigen Beschreibungen bitte nicht abschrecken und erst Recht nicht, wenn sie die zugehörigen Websites besuchen. Versuchen Sie einfach, die Grundlagen zu verstehen und probieren Sie mal, mit der Förderprojektbrille auf Ihre Projektanliegen zu schauen, und diese in einen der Förderbereiche einzuordnen.
  • Tipp 3: Sehen Sie eher die Chancen, die Ihnen die Förderprogramme mit bis zu 80% Förderung bieten. Versuchen Sie Tipp 2 zu beherzigen und falls es Ihnen nicht gelingt, Ihr Digitalisierungsvorhaben irgendwo einzuordnen, helfe ich Ihnen gerne.
  • Tipp 4, speziell für Systemhäuser, Steuerberater, Agenturen: Nutzen Sie Fördermittelprogramme und erweitern Sie Ihren Kundenkreis, in dem Sie Ihren Kunden helfen, ihre Projektvorhaben mit der Fördermittelbrille zu sehen. Genießen Sie die Dankbarkeit Ihrer Kunden und den Auftragszuwachs, wenn Sie Ihren Kunden Zuschüsse von bis zu 80% bringen. Wir unterstützen Sie gern dabei.

Sie haben Fragen?
Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich gerne an: 02922 889 41 02 

Herzlichst
Ihr Sebastian Krampe

Kontaktdaten:
Sebastian Krampe
IT-Sachverständiger und Fördermittelexperte
Telefon 02922 889 41 02
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